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Impressum Allgemeine Geschäftsbedingungen

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I. Allgemeines

1. Maßgebend für dieses und alle künftigen Geschäfte, gleichgültig wie diese abgeschlossen werden, sind ausschließlich die nachstehenden Geschäfts-bedingungen sowie die nachstehenden "Ergänzenden Bestimmungen für die Lieferung von Spezialgasen" des Verkäufers. Entgegenstehende Bedingungen kommen nur zum Zuge, wenn sie vom Verkäufer schriftlich anerkannt sind.

2. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten alle Angebote als unverbindlich. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.

II. Lieferung

1. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

3. Der Transport der Gase einschließlich Behälter und Paletten ab Lieferstelle (ab Werk oder Lager) sowie die Beförderung des Leerguts zur Lieferstelle erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Spezielle Vorsichtsmaßnahmen bei hochtoxischen Gasen werden im Einzelfall zwischen Käufer und Verkäufer geregelt. Bei Selbstabholung oder Übernahme durch Transportunternehmen, die der Käufer beauftragt hat, ist für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung der Käufer allein zuständig und verantwortlich. Wirkt der Verkäufer dabei mit, geschieht dies im Auftrag sowie auf Gefahr des Käufers. Der Käufer stellt den Verkäufer von Ansprüchen frei, die gegen den Verkäufer wegen Schadensereignissen aus nicht betriebs- und beförderungssicherer Beladung geltend gemacht werden. Der Käufer wird die für den Umgang mit und insbesondere für die Lagerung und Beförderung von Gasen maßgeblichen Sicherheitsvorschriften beachten, die der Verkäufer in seinen Lieferstellen zur Einsicht bereithält.

III. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist jedoch berechtigt, über die Ware im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung zu verfügen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von jedem Zugriff Dritter auf das Eigentum des Verkäufers unverzüglich zu unterrichten.

IV. Menge, Qualität, Reklamationen

1. Sofern eine Lieferung mangelhaft ist, hat dies der Käufer unverzüglich schriftlich dem Verkäufer anzuzeigen. Schadhafte Druckgasflaschen dürfen nicht in Benutzung genommen werden. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich von der Schadhaftigkeit zu unterrichten. Für die Anerkennung oder Ablehnung ordnungsgemäß vorgebrachter Beanstandungen ist der Befund des Verkäufers maßgebend. Gewährleistung und sonstige Haftung: In Fällen berechtigter Mängelrügen oder in sonstigen Haftungsfällen leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Schadensersatz. Der Käufer hat das Recht, die Annahme von Gasen, die nicht den Spezifikationen entsprechen, zu verweigern. In diesem Fall wird der Verkäufer die Gase zurücknehmen und den Kaufpreis gutschreiben. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere auf Schadensersatz, Ersatz von Mangelfolgeschäden - sei es aus positiver Vertragsverletzung oder aus welchem Rechtsgrund auch immer - oder auf Wandlung, Minderung, oder Kündigung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Installationen, Apparaturen und/oder andere gelieferte Materialien beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die ihm gegenüber den Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehen.

V. Haftung

1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

VI. Preis, Zahlung, Kündigung

1. Es gelten die im Zeitpunkt der Leistung allgemein gültigen Listenpreise, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Preise gelten - wenn nicht anders vereinbart - ab Auslieferungsstätte, ausschließlich Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Käufer zahlt den Rechnungsbetrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug netto Kasse. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen zum Diskontsatz der Deutschen Bundesbank plus zwei Prozent (2%) zu berechnen. Der Verkäufer ist berechtigt, eine empfangene Zahlung gegen die jeweils ältesten Forderungen anzurechnen, auch wenn die Zahlung vom Käufer ausdrücklich für andere Rechnungen bestimmt wurde. Der Käufer kann mit Ansprüchen gegen den Verkäufer nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware berechtigt. Dem Zahlungsverzug steht gleich Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, Zahlungseinstellung oder wesentliche Veränderung der vorne angenommenen Vermögens- oder Ertragslage.

VII. Sonstiges

1. Es gilt des Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Hattingen/Ruhr. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so sind diese möglichst so durch andere zu ersetzen, dass der von beiden Parteien beabsichtigte wirtschaftliche Erfolg in rechtswirksamer Art und Weise erreicht wird. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages.

Ergänzende Bestimmungen für die Lieferung von Spezialgasen

1. Der Verkäufer liefert die Produkte ab Herstellwerk oder Lager im Rahmen der vorhandenen Kapazität. Der Käufer hat dem Verkäufer auf seine Kosten ein geeignetes und für die Übernahme der Produkte hergerichtetes Transportmittel zur Verfügung zu stellen. Transport und Transportversicherung wickelt der Verkäufer nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers auf dessen Gefahr und Kosten ab. Produkte auf Zustellbasis hat der Käufer auf eigene Kosten unverzüglich vom Transportmittel zu entladen.

2. Die Verlust- und/oder Verunreinigungsgefahr der Produkte geht vereinbarungsgemäß bei Lieferung auf den Käufer über.

3. Der Käufer kennt die den Transport, die Lagerung, Handhabung und Verwendung der Produkte, Flaschen und Behälter betreffenden rechtlichen Bestimmungen. Der Käufer hat seine Mitarbeiter und Kunden über alle Gefahren für Personen und Sachen, die in irgendeiner Weise mit den Produkten, Flaschen und Behältern verbunden sind, im Rahmen der geltenden Vorschriften zu unterrichten. Der Käufer verpflichtet sich, alle in der Industrie allgemein anerkannten und/oder in den Instruktionen des Verkäufers enthaltenen Sicherheitsvorkehrungen in seinen Arbeitsgängen und dem nachfolgenden Vertrieb an seine Kunden zu treffen.

4. Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass die dem Käufer gelieferten Gasprodukte den im Produktkatalog bzw. in den Analysezertifikaten des Verkäufers gemachten Spezifikationen entsprechen. Die Analysemethoden des Verkäufers sind maßgebend, es sein denn, sie sind nachweislich unrichtig. Entspricht eine Gasproduktlieferung nicht den Spezifikationen, leistet der Verkäufer Ersatz oder erteilt dem Läufer eine Gutschrift bis zur max. Höhe des Kaufpreises. Der Käufer hat sich vor Verwendung darüber zu vergewissern, ob das Gasprodukt sich für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Für die erzielten Ergebnisse bei der Benutzung eines unter diesen Bedingungen gelieferten Gasproduktes - sei es in Herstellungsverfahren oder in Verbindung mit anderen Substanzen - trägt der Verkäufer Gefahr und Haftung. Der Verkäufer garantiert, dass Flaschen und Behälter zum Lieferzeitpunkt hinsichtlich Material und Ausführung mangelfrei sind. Im Falle von Mängeln leistet der Verkäufer kostenlos Reparatur und Ersatz. Der Käufer als Besitzer der Produkte und als Treuhänder und Benutzer der Flaschen und/oder Behälter ist für alle an Personen und Sachen durch die Produkte und/oder Flaschen und/oder Behälter entstandenen Schäden haftbar. Durch die Wartung, Prüfung oder Inspektion der Flaschen und Behälter übernimmt der Verkäufer keine Schadenshaftung, es sei denn, der Schaden wurde nachweislich durch fehlerhafte Konstruktion der Flaschen und/oder Behälter verursacht. Insoweit haftet der Verkäufer nur für Mangelschäden.

5. Konstruktions- und Formänderungen, die im Zuge der technischen Entwicklung der Produkte notwendig werden, behält sich der Verkäufer vor. Etwaige vorherige bauliche Maßnahmen und Installationsarbeiten für Energieversorgung gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer garantiert dem Erstkäufer für die Dauer von sechs Monaten vom Tage der Lieferung-, jedoch nicht länger als neun Monate nach Versanddatum ab Herstellwerk oder Lager, dass die Geräte bzw. Behälter frei von Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehlern zum Zeitpunkt des Versandes sind und, wenn sie nach GTI medicare GmbH - Vorschriften installiert oder betrieben wurden, die Behälter/Geräte einwandfrei arbeiten. Jegliche Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn Defekte oder Fehler innerhalb der Garantiezeit binnen 10 Tagen schriftlich dem Verkäufer gegenüber angezeigt werden. Die Gewährleistung seitens GTI medicare GmbH beschränkt sich auf kostenlose Reparatur oder - nach Wahl - auf Ersatzleistung ab Herstellerwerk oder Lager oder Erstattung des ursprünglichen Verkaufspreises der Anlage, ihrer Bestandteile oder Einzelteile fehlgeschlagen, steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Die Gewährleistung erlischt, wenn

6. Gutschriften oder zurückgesandte Gase oder Ausrüstungen werden nur erteilt, wenn die vorherige schriftliche Einwilligung des Verkäufers vorliegt.

7. Der Kaufpreis für Flaschen, die als L.B. und LB/X gekennzeichnet sind, umfasst Gas, Flaschen und Absperrventil.

8. Im übrigen gelten die z.Zt. gültigen Mietbedingungen für Flaschen und Dewar.

9. Bei Verlust oder die weitere Tauglichkeit ausschließender Beschädigung durch den Käufer berechnet der Verkäufer den jeweils gültigen Behälterkaufpreis oder wahlweise die Reparaturkosten.

10. Weder dem Käufer noch Dritten ist es gestattet, ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Verkäufers Flaschen zu entsorgen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietgeräte

1. Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand für die vereinbarte Zeit in einwandfreiem Zustand mit den nötigen Unterlagen. Der Mieter überprüft den gelieferten Mietgegenstand vor Mietbeginn auf ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustand.

2. Der Transport und das Transportrisiko zum Mieter und wieder zurück übernimmt der Mieter. Für Transport und Aufstellung durch den Vermieter kann eine Gebühr erhoben werden. Dasselbe gilt für die Demontage.

3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer/Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers/Vermieters oder deren Unterlieferanten eintreten - hat der Verkäufer/Vermieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer/Vermieter, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer/Vermieter ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

4. Der Mieter setzt das Mietgerät nur bestimmungsgemäß ein, beachtet die Vorschriften, behandelt das Gerät sorgsam, bezahlt vereinbarungsgemäß und gibt das Gerät nach der Mietzeit gesäubert zurück.

5. Bei Fahrlässigkeit, Vorsatz und nicht zweckbestimmtem Einsatz haftet der Mieter für Beschädigungen am Mietgegenstand.

6. Bei Verlust der Mietsache haftet der Mieter. Die Mietsache oder Teile davon werden bei Verlust zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt, sofern der Mietgegenstand nicht älter als ein Jahr ist. Sonst gilt der Zeitwert.

7. Bei nicht zweckbestimmtem Einsatz haftet der Vermieter nicht für Schäden.

8. Jede Beschädigung des Mietgerätes muss der Mieter unverzüglich melden. Ein beschädigtes Gerät darf nicht weiter benutzt werden. Reparaturen darf der Mieter nicht selbst vornehmen bzw. niemand anderen damit beauftragen. Wenn der Mieter Schuld an der Beschädigung hat, trägt er die Kosten. Für die Zeit der Reparatur stellt der Vermieter nach Möglichkeit ein Ersatzgerät.

9. Wird das Mietgerät erst nach der vereinbarten Zeit zurückgegeben, verlängert sich die Mietzeit um volle zu berechnende Zeiteinheiten, sofern das Gerät nicht anderweitig vermietet werden kann.

10. Wird das Gerät nicht wie vereinbart abgeholt bzw. vor Ende der Mietzeit abgegeben, besteht der Mietanspruch für die volle Mietzeit fort, wenn nicht anderweitig vermietet werden kann.

11. Die Höhe einer Kaution bestimmt der Vermieter. Bei einer Beschädigung, die der Mieter zu tragen hat, ist der Ersatz nicht auf die Höhe der Kaution beschränkt.

12. Wenn der Mieter das Mietgerät unsachgemäß behandelt, es unerlaubt Dritten zur Verfügung stellt oder weitervermietet oder trotz schriftlicher Aufforderung die rückständige Miete nicht binnen einer Woche bezahlt, kann der Vermieter fristlos kündigen. Wenn der Mieter das Gerät in einem solchen Fall nicht innerhalb von zwei Werktagen zurückbringt, kann er es auf Kosten des Mieters abholen lassen.

13. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Hattingen/Ruhr. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mietgeräte unwirksam sein oder werden, so sind diese möglichst so durch andere zu ersetzen, dass der von beiden Parteien beabsichtigte wirtschaftliche Erfolg in rechtswirksamer Art und Weise erreicht wird. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages.